Als die vier dann endlich alle im Auto sitzen, dreht sich Luise zu ihrem Mann Horst und bittet ihn: „Horst, könntest du auf unserer Reise nach Spanien ausnahmsweise mal darauf verzichten, zu rasen? Schließlich sind wir im Urlaub und nicht auf der Flucht.“ Horst verdreht die Augen und entgegnet, dass er die meiste Zeit der Reise, nämlich in den Niederlanden, in Frankreich und auch in Spanien sowieso nicht schneller als 120 oder 130 km/h fahren dürfe. „Nur auf der deutschen Autobahn können wir noch ein bisschen Zeit gutmachen. Unser Auto ist doch eines der sichersten überhaupt und ich bin ein guter Fahrer, oder?“ Luise seufzt. Es hat wohl keinen Sinn, zu versuchen ihren Mann zu überzeugen, langsamer zu fahren, so lange auf deutschen Autobahnen nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, denn mit Spritkosten und der Umwelt braucht sie ihm erst gar nicht zu kommen. Das hat sie schon versucht.
„Aber“, entfährt es Luise später während eines riskanten Überholmanövers ihres Mannes bei 160 Sachen, „ich habe neulich in der Zeitung gelesen, dass jemand Schadensersatz wegen eines Unfalls zahlen musste, obwohl er gar nichts falsch gemacht hat, nur weil er schneller als 130 km/h gefahren ist und unglücklich in einen Unfall verwickelt wurde.“ Horst schüttelt den Kopf und meint, da müsse sie ganz sicher etwas falsch verstanden haben, denn dann müsste es ja doch verboten sein, die 130 km/h zu überschreiten. „Und wir hier in Deutschland haben nun mal keine Höchstgeschwindigkeitsgrenze für unsere Autobahnen!“ sagt er nachdrücklich und fügt noch hinzu: „Das ist ja das Tolle!“
Luise krallt sich an dem Griff oberhalb der Beifahrertür fest und fährt unbeirrt fort: „Nein Schatz, ich erinnere mich noch ganz genau an den Artikel. So ein Fall wurde schon mal vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Die Richter haben ihre Entscheidung damit begründet, dass der Autofahrer, weil er die empfohlene Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, sich nicht wie ein „Idealfahrer“ verhalten hat.“
Auch das Tachometer der Familie M. zeigt gerade 200 an, als das Auto sich kurz ein Wenig aus der Spur bewegt, weil Papa Horst sich zu Lukas, der die Diskussion aufmerksam verfolgt, umdreht und sich bei diesem versichert: „Aber ich bin doch der Idealfahrer überhaupt!“
Nachdem Luise sich von dem kleinen Schreck erholt hat, sagt sie weiter: „Aber was ist denn mit all den anderen Autofahrern: Oma Friede in ihrem 10 Jahre alten Golf, der vielleicht schon etwas müde Lastwagenfahrer und nicht zu vergessen der coole Alex, der gerade gestern seinen Führerscheinprüfung bestanden hat und so weiter. Ein Idealfahrer kennt die. Und er weiß auch, dass die eventuell nicht in der Lage sind, hohe Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen und daher unvorhersehbar einfach direkt vor einem mit einer viel geringeren Geschwindigkeit einscheren. Und schon passiert ein Auffahrunfall. Und vor Gericht muss dann der Raser beweisen, dass dieser Auffahrunfall auch passiert wäre, wenn er nur 130 km/h gefahren wäre und nicht schneller. Denn ansonsten hat dieser auf jeden Fall eine Teilschuld zu tragen, die eine Versicherung nicht übernimmt.“
Fast unmerklich hatte sich der Zeiger des Tachometers inzwischen schon fast unter die 140 abgesenkt als Horst nachdenklich vor sich hin grummelt: „Das Urteil möchte ich sehen. Ich kann mir das nicht vorstellen. Wirklich.“
BGH VI ZR 62/91
Tempolimits in Europa:
http://www.autokiste.de/index.htm?site=/verkehrsrecht/tempolimits.htm